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FAMILIEN- UND PERSONENRECHT

FAMILIEN- UND PERSONENRECHT

  • Beschaffung von Personenstandsurkunden oder ergänzenden Urteilen bei verspäteter Meldung von Personenstandsurkunden.
  • Überprüfung der Echtheit von Personenstandsurkunden und Gerichtsurteilen bei den zuständigen nationalen Behörden auf Antrag ausländischer Behörden.