FAMILIEN- UND PERSONENRECHT
FAMILIEN- UND PERSONENRECHT
- Beschaffung von Personenstandsurkunden oder ergänzenden Urteilen bei verspäteter Meldung von Personenstandsurkunden.
- Überprüfung der Echtheit von Personenstandsurkunden und Gerichtsurteilen bei den zuständigen nationalen Behörden auf Antrag ausländischer Behörden.

